Dieser Text ist ein Entwurf und noch nicht anwaltlich geprüft. Verbindlich sind die Bedingungen, die dem jeweiligen Angebot beiliegen. Bitte fragen Sie den aktuellen Stand unter kontakt@kragsecurity.com an.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für Verträge zwischen KRAG Security und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit wir ihnen schriftlich zustimmen.
2. Leistungsgegenstand
Wir erbringen die im Angebot beschriebenen Leistungen: Erstprüfung, Einrichtung und laufender Betrieb von Sicherheitsmaßnahmen sowie die Dokumentation dieser Maßnahmen. Die Leistungen sind technischer Art. Eine Rechtsberatung, eine Zertifizierung und eine Zusage der Unangreifbarkeit sind nicht Gegenstand des Vertrags.
3. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber benennt eine verantwortliche Person, erteilt die für die Leistung nötigen Zugriffe, hält Lizenzen vor und beantwortet Rückfragen innerhalb von fünf Werktagen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
4. Reaktionszeiten
Die menschliche Reaktion auf Meldungen erfolgt Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr innerhalb von 2 Stunden nach Eingang. Automatische Schutzfunktionen der eingesetzten Endgerätelösung, etwa die Isolierung auffälliger Geräte, laufen unabhängig davon.
5. Vergütung
Die monatliche Vergütung richtet sich nach der Zahl der betreuten Nutzer und dem gewählten Paket; es gelten die im Angebot genannten Mindestbeträge. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer. Die Einrichtungspauschale und der Erstcheck werden nach Erbringung berechnet.
6. Laufzeit und Kündigung
Die Laufzeit beträgt 12 Monate ab Beginn und verlängert sich um jeweils 12 Monate, wenn nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
7. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine IT-Betriebshaftpflicht mit Vermögensschadendeckung über 1 Mio. € besteht.
8. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Seiten behandeln erlangte Informationen vertraulich. Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, schließen die Parteien einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, unser Sitz. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.